Allgemeine Geschäftsbedingungen


Gästezimmer Blaues Haus, Familie Schmidt

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen vom Gästezimmer Blaues Haus, nachfolgend „Pension“ genannt. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, auch wenn die Pension diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail oder Internet reserviert und von der Pension bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die Pension kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem Postweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner sind die Pension, vertreten durch Herrn Bernd Schmidt und/oder Frau Ute Schmidt, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.

3. Leistungen, Preise und Zahlungen

3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Reservierungen von Abstellplätzen für Fahrräder Motorräder und PKW auf dem Grundstück der Pension stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.

3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor der Abreise in bar zu zahlen. Schecks werden nicht angenommen. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

3.4. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der z.Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Gastes. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 120 Tage, so hat die Pension das Recht, Preiserhöhungen bis max. 15% vorzunehmen.

3.5. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.6. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Leistungsreduzierung

4.1. Der Beherbergungsvertrag ist für beide Vertragspartner verbindlich. Ein Rücktritt bzw. eine Reduzierung der Leistung durch den Gast von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen der Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandener Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.5. Stornierungsgebühren nach Eingang der schriftlichen Stornierung bzw. Leistungsreduzierung durch den Gast:

  • 90 bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes:                  10 %
  • 29 bis 15 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes:                  50 %
  • 14 bis 2 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes:                    70 %
  • 48 Stunden oder weniger vor Beginn des Leistungszeitraumes:  90 %
  • bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise:                                   100%

des gesamten Rechnungsbetrages.

5. Rücktritt der Pension

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; der Gast eine fällige Leistung nicht erbringt.

5.4. Die Pension hat dem Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und Abreise

6.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Sollten Unterkünfte im Hause nicht verfügbar sein, wird die Pension den Gast unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einer räumlich nahe gelegenen Unterkunft gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Gast ab, so hat die Pension vom Gast erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

6.2. Check in: Die Zimmer können ab 14.00 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Pension das Recht, gebuchte Unterkünfte nach 17.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

6.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Danach kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Haftungen

7.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der Pension für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.2. Die Pension haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

7.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension Anzeige macht.

7.5. Soweit der Gast von der Unterbringung von Fahrrädern, Krafträdern oder PKW auf dem Grundstück Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrräder, Motorräder oder PKW und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.7. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Die Pension bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

7.8. Sämtliche Ansprüche des Gastes gegenüber der Pension aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist Glückstadt.
8.2. Es gilt deutsches Recht.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.

Gästezimmer Blaues Haus, Familie Schmidt, Drosselstr. 15, 25348 Glückstadt, Tel.: 04124 1746, Email: huber-schmidt@gmx.de Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!